Was ist ein „gutes“ Krankenhaus für Sie?

Diese Frage kann man im Voraus nicht so einfach beantworten. „Gut“ definiert auch jeder Patient anders.

Wichtig ist, dass das Krankenhaus eine sehr gut ausgestattete OP-Einrichtung und äusserst erfahrene Spezialisten hat, die im Jahr mindestens 400 Knie-Operationen durchführen. Das Ärzte-/Pflegeteam muss einfach gut eingespielt sein.

Ich habe mich – auf Empfehlung meines Orthopäden – für ein Krankenhaus entschieden, dass zwar ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt ist, aber einen ausgezeichneten Ruf genießt. Ich war in der Klinik Rummelsberg, in Schwarzenbruck bei Nürnberg.

Diese Klinik genießt u.a. den Ruf, dass dort auch mit größtmöglichem Erfolg Patienten behandelt werden, die so komplizierte Knochen- und Gelenkprobleme haben, an die sich kein anderer verantwortungsbewusster Arzt (mehr) herantraut oder die Patienten für „austherapiert“ erklärt werden.
Klinik Heidelberg, Klinikum München, Berlin genießen diesbezüglich auch einen excellent guten Ruf. Ich war nicht selbst dort, habe mir das aber von Ärzten berichten lassen.

Es sollen hiermit andere Krankenhäuser nicht abgewertet werden. Letztendlich entscheidet jeder Patient selbst, in welche Hände er sich begibt.

Klären Sie unbedingt vorher telefonisch mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese dem von Ihnen gewählten Krankenhaus zustimmt und die Kosten für die Knieoperation dort übernimmt. Sie müssen sowieso die OP VORHER von der Krankenkasse genehmigen lassen, was in der Regel immer geschieht.

Vielleicht fragen Sie sich, ob ich mich in einer Klinik, die 200 km von meinem Wohnort und somit meiner Familie entfernt ist, nicht verlassen gefühlt habe. Für meinen Aufenthalt in der Rummelsberg-Klinik kann ich sagen: NEIN, ich habe mich nicht einsam gefühlt! Was nicht zuletzt an dem ausgezeichneten Pflegeteam liegt!!

Bei einer normal verlaufenden Knie-OP ist der Patient lediglich 9 – max. 12 Tage in der Klinik. In dieser Zeit ist man vollauf damit beschäftigt, sich von der OP zu erholen und wird auch schon in kleinen Schritten wieder in den täglichen Bewegungsablauf eingeführt. Näheres berichte ich später ausführlicher.

Sie haben nun ein Krankhaus gefunden, wo Sie sich vertrauensvoll hinwenden wollen und die Genehmigung der KKK haben Sie auch.

Sie benötigen nun den EINWEISUNGSSCHEIN für die stationäre Aufnahme im KKH, ausgestellt von Ihrem einweisenden Arzt.

Wenn Sie eines von beiden oder gar beide Bescheinigungen vergessen ins KKH mitzunehmen, ist das KKH nicht verpflichtet, Sie stationär aufzunehmen!

Normalerweise werden Sie nicht abgewiesen, wenn Sie sicherstellen, dass die benötigten Papiere UMGEHEND nachgereicht werden. Aber so ein Fall verursacht in der Klinikverwaltung doch einige Umstände, die vermeidbar wären…..